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Jamaika
Für französische Staatsbürger muss der Reisepass noch 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein. Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, sollte darauf geachtet werden, dass der Reisepass über die erforderliche oder ausreichende Anzahl an leeren Seiten verfügt (in der Regel 3, davon 2 nebeneinanderliegende Seiten).
Falls Ihre Reise einen Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten beinhaltet:
DOKUMENTE. Für die visumfreie Einreise müssen alle Reisenden aus Frankreich, Belgien oder der Schweiz (dies gilt auch für Kinder jeden Alters), die auf dem Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten (oder auf der Durchreise) für einen touristischen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen, im Besitz eines eigenen Reisepasses sein, auf dessen Einband das Symbol „Mikrochip“ abgebildet ist. Ab dem 15. Januar 2017 gilt die Ausreisegenehmigung wieder für französische Minderjährige, die ohne mindestens einen Elternteil reisen.
ESTA. Alle Reisenden aus Frankreich, Belgien oder der Schweiz, die zu touristischen Zwecken auf dem Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten reisen (oder dort umsteigen), müssen vor dem Einsteigen im Besitz einer elektronischen ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization) im Besitz sein. Das ESTA-Formular muss ausgedruckt werden – mit dem Vermerk „Genehmigung erteilt“ – und beim Check-in vorgelegt werden. Dieses Dokument, das lediglich eine Einreiseerlaubnis darstellt, ist keine Garantie für die Einreise in das Hoheitsgebiet der USA. Nach ihrer Erteilung gilt diese Genehmigung für eine oder mehrere Einreisen und ist zwei Jahre lang gültig (oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Antragstellers).
Die Online-Formulare sind auf der Website https://esta.cbp.dhs.gov/ verfügbar (der Antrag muss spätestens 72 Stunden vor der Abreise gestellt werden). Die ESTA-Genehmigung ist gebührenpflichtig: 40 US-Dollar, die zum Zeitpunkt der Antragstellung per Kreditkarte zu entrichten sind.
EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER VISUMFREIHEIT. Es ist zu beachten, dass Reisende, die sich seit dem 1. März 2011 im Iran (sowie im Irak, in Syrien, in Libyen, in Somalia, im Jemen, im Sudan oder in Nordkorea) aufgehalten haben oder sich seit dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen, wenn sie in die Vereinigten Staaten einreisen oder dort umsteigen möchten, persönlich ein Visum beim US-Konsulat beantragen, und zwar selbst dann, wenn sie Staatsangehörige eines Landes sind, das am Visa-Waiver-Programm teilnimmt. Diese Maßnahme gilt auch für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, von denen eine iranische, irakische, syrische, libysche, somalische, jemenitische, sudanesische, nordkoreanische oder kubanische Staatsangehörigkeit ist.
ELEKTRONISCHE GERÄTE. An den Flughäfen sind neue Sicherheitsvorschriften in Kraft getreten: Elektronische Geräte (Smartphones, Tablets, Laptops usw.) müssen bei allen Flügen in die USA oder nach London bzw. bei Flügen mit Zwischenstopp in den USA oder in London aufgeladen und betriebsbereit sein. Das Sicherheitspersonal muss sie einschalten können. Halten Sie vorsichtshalber Ihr Ladegerät griffbereit. Ist Ihr Gerät leer oder defekt, wird es beschlagnahmt. Da diese Maßnahme möglicherweise auf weitere Flughäfen ausgeweitet wird, empfehlen wir Ihnen, Ihre elektronischen Geräte vor dem Flug aufzuladen, unabhängig von Ihrem Reiseziel.
VISA:
Französische Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt von weniger als einem Monat kein Visum. Wenn Sie einer anderen Nationalität angehören, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Botschaft, welche Formalitäten zu erledigen sind.
Achtung! Ab dem 1. September 2023 ist es Pflicht, vor dem Einsteigen das Online-Einreiseformular auszufüllen, das auf der Website https://enterjamaica.com/ verfügbar ist.
EMPFOHLENE IMPFUNGEN: Die derzeitige Nachdrücklichkeit, mit der wir Reisenden nach Mittelamerika, Südamerika (außer Uruguay und Chile) und in die Karibik die Impfung gegen Gelbfieber, auch wenn diese bei der Einreise für Reisende, die direkt aus Europa oder den USA kommen, nicht vorgeschrieben ist, weniger mit dem Risiko einer Ansteckung mit der Krankheit zusammenhängt als vielmehr mit den unterschiedlichen behördlichen Anforderungen bei einer Rundreise von einem Land der Region zum anderen. Zum anderen bestärken uns die Möglichkeit einer Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (wobei eine Empfehlung zur Verpflichtung wird) zwischen der Buchung einer Reise und der tatsächlichen Abreise sowie die kürzlich (im Juli 2016) erfolgte Verlängerung der Gültigkeit der Impfung auf Lebenszeit in unseren Empfehlungen. Diese Empfehlungen werden – je nach Risiko und gesetzlicher Regelung – vom Arzt des Zentrums für internationale Impfungen bestätigt (oder auch nicht).
Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis A und B, Masern (für Kinder).