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Schottland
Gültiger Reisepass (gültig für die Dauer des Aufenthalts) für französische Staatsangehörige. Für Staatsangehörige anderer Länder stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei den erforderlichen Formalitäten zu unterstützen.
Wenn Sie mit Ihren Kindern reisen, sollten Sie wissen, dass Minderjährige ab sofort, unabhängig von ihrem Alter, ebenfalls einen eigenen Reisepass (oder Personalausweis, je nach den Anforderungen des Ziellandes) besitzen müssen. Die französischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass Minderjährige, die mit beiden Elternteilen oder nur einem Elternteil reisen, keine Ausreisegenehmigung benötigen. Ist diese Begleitvoraussetzung jedoch nicht erfüllt, ist dieses Dokument (seit dem 15. Januar 2017) zwingend erforderlich. In diesem Fall muss das Kind Folgendes vorlegen: einen Reisepass (oder Personalausweis, je nach den Anforderungen des Ziellandes); das Formular zur Ausreisegenehmigung, unterzeichnet von einem der Elternteile, der die elterliche Sorge innehat – das Formular zur Ausreisegenehmigung ist auf der Website www.service-public.fr verfügbar; eine Kopie des Ausweisdokuments des unterzeichnenden Elternteils.
Wenn ein Minderjähriger mit einem Elternteil reist, dessen Nachnamen er nicht trägt, wird dringend empfohlen, entweder die Abstammung nachweisen zu können (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F15392), oder eine vom anderen Elternteil ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Ausreisegenehmigung (Cerfa-Formular Nr. 15646*01) zusammen mit einer Kopie seines Ausweises vorzulegen. Diese Erlaubnis befreit nicht von der Erfüllung weiterer, für das Reiseziel spezifischer Formalitäten in Bezug auf Minderjährige.
Für französische Staatsangehörige ist kein Visum erforderlich. Achtung! Für Reisende aus Europa, die ins Vereinigte Königreich reisen möchten, ist nun eine ETA (Electronic Travel Authorisation) vorgeschrieben. Informationen finden Sie auf der Website UK ETA.
Der Preis beträgt derzeit 16 Pfund (ab dem 8. April 2026 20 Pfund).
Wie immer und überall ist es wichtig, gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (dessen Wiederauftreten bei Erwachsenen, selbst in Frankreich, eine Impfung vor jeder Reise rechtfertigt), Kinderlähmung sowie Hepatitis A und B geimpft zu sein.
Die medizinische Versorgung ist natürlich überall zufriedenstellend, doch angesichts der hohen Kosten für die medizinische Versorgung in bestimmten privaten Einrichtungen sollte man vor der Abreise alle Klauseln des abgeschlossenen Assistance-Versicherungsvertrags sorgfältig prüfen.
Denken Sie daran, während Ihres Aufenthalts in einem EU-Land die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitzunehmen: Damit können Sie vor Ort eine Kostenübernahme für Ihre Gesundheitsausgaben (ärztliche und pharmazeutische Leistungen, Krankenhausaufenthalte) in Anspruch nehmen. Beantragen Sie das Formular mindestens zwei Wochen vor Ihrer Abreise bei Ihrer Sozialversicherungsstelle. Alle Informationen zu dieser Karte finden Sie auf der Website http://www.ameli.fr/