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Libanon
Für französische Staatsangehörige muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein. Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat.
Achtung: Der Reisepass darf kein israelisches Visum enthalten.
Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, sollte man darauf achten, dass der Reisepass über die erforderliche oder ausreichende Anzahl an leeren Seiten verfügt (in der Regel 3, davon 2 nebeneinander).
Notfallpass: Da dieses Dokument nicht überall akzeptiert wird, sollte man sich vor einer eventuellen Beantragung vergewissern, dass es von dem Reiseland anerkannt wird. Außerdem ist zu prüfen, ob damit ein Visumantrag verbunden ist (was der Fall sein kann, auch wenn dies bei einem gewöhnlichen Reisepass nicht erforderlich ist) und ob die Verfahren miteinander vereinbar sind.
Wenn Sie mit Ihren Kindern reisen, beachten Sie bitte, dass Minderjährige ab sofort, unabhängig von ihrem Alter, ebenfalls einen eigenen Reisepass (oder Personalausweis, je nach den Anforderungen des Ziellandes) besitzen müssen. Die französische Gesetzgebung sieht vor, dass Minderjährige, die mit beiden Elternteilen oder nur einem Elternteil reisen, keine Ausreisegenehmigung benötigen. Ist diese Begleitungsbedingung jedoch nicht erfüllt, ist dieses Dokument (seit dem 15. Januar 2017) obligatorisch. In diesem Fall muss das Kind Folgendes vorlegen: einen Reisepass (oder Personalausweis, je nach den Anforderungen des Ziellandes); das Formular für die Ausreisegenehmigung, unterzeichnet von einem der Elternteile, der die elterliche Sorge innehat – das Formular für die Ausreisegenehmigung ist auf der Website www.service-public.fr verfügbar; eine Kopie des Ausweises des unterzeichnenden Elternteils.
Wenn ein Minderjähriger mit einem Elternteil reist, dessen Nachnamen er nicht trägt, wird dringend empfohlen, entweder die Abstammung nachweisen zu können (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F15392), oder eine vom anderen Elternteil ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Ausreisegenehmigung (Formular Cerfa Nr. 15646*01) zusammen mit einer Kopie seines Ausweises vorzulegen. Diese Genehmigung befreit nicht von der Erfüllung weiterer, für das Reiseziel spezifischer Formalitäten in Bezug auf Minderjährige.
An Flughäfen sind neue Sicherheitsmaßnahmen in Kraft getreten: Elektronische Geräte (Smartphones, Tablets, Laptops usw.) müssen bei allen Flügen in die oder über die USA und London aufgeladen und betriebsbereit sein. Das Sicherheitspersonal muss sie einschalten können. Halten Sie vorsichtshalber Ihr Ladegerät griffbereit. Ist Ihr Gerät leer oder defekt, wird es beschlagnahmt. Da diese Maßnahme möglicherweise auf andere Flughäfen ausgeweitet wird, empfehlen wir Ihnen, Ihre elektronischen Geräte vor dem Flug aufzuladen, unabhängig von Ihrem Reiseziel.
Führerschein: Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, auch in Ländern außerhalb Europas, die die Gültigkeit des französischen Führerscheins auf ihrem Staatsgebiet offiziell anerkennen, einen internationalen Führerschein oder, falls dieser nicht vorliegt, eine beglaubigte Übersetzung des französischen Führerscheins mitzuführen.
Alles
Für französische Staatsangehörige ist ein Visum erforderlich. Es ist kostenlos und wird bei der Einreise gegen Vorlage des Reisepasses ausgestellt. Achtung! Der Reisepass darf kein israelisches Visum enthalten. Staatsangehörige anderer Länder bitten wir, sich an ihre Botschaft oder ihr Konsulat zu wenden.
Impfpflicht
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben (außer gegen Gelbfieber für Reisende aus Ländern, in denen diese Krankheit auftritt).
Empfohlene Impfungen
Wie immer ist es ratsam, gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A und B, Keuchhusten (dessen Wiederauftreten bei Erwachsenen selbst in Frankreich eine Impfung vor jeder Reise rechtfertigt) sowie bei Kindern gegen Masern geimpft (oder immun) zu sein.
Sonstige Risiken
Man kann davon ausgehen, dass der Libanon – ebenso wie andere Länder im Mittelmeerraum – für Reisende kein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Angesichts der politisch-religiösen Instabilität im gesamten Nahen Osten ist es unbedingt erforderlich, sich über die Sicherheitslage in der Region (oder dem Stadtteil) zu informieren, die bzw. den man besuchen möchte.
Praktische Informationen
Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern des Landes ist zufriedenstellend, wobei besonders Beirut hervorzuheben ist, wo Sie sich leichter verständigen können, da dort oft Französisch gesprochen wird. Daher ist es in den meisten Fällen, selbst in schweren Fällen, nicht unbedingt erforderlich, einen Krankentransport in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch ratsam, den Rat Ihrer Assistance-Gesellschaft einzuholen.